Benötige ich überhaupt ein Funkzeugnis und wenn ja welches?
Zumindest der erste Teil der Frage ist schnell beantwortet. Jede Seefunkstelle oder Schiffsfunkstelle, egal ob das Schiff ausrüstungspflichtig ist oder nicht, darf an Bord nur von Personen bedient werden, die über ein entsprechendes Funkzeugnis verfügen. Die deutsche Verordnung schreibt sogar vor, dass dies der Skipper sein muss.
Für den zweiten Teil der Frage muss ich etwas weiter ausholen, denn hier ist es entscheidend, in welchem Revier man unterwegs ist.
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk, kurz UBI genannt, wird auf allen Binnenschifffahrtsstraßen benötigt. Das gilt im Übrigen auch für das Ijsselmeer, obwohl dort fahrerlaubnisrechtlich der Sportbootführerschein See benötigt wird.
Das Short Range Certificate (SRC) berechtigt zum Bedienen einer Seefunkanlage auf Sportbooten, die auf UKW arbeitet. Eine solche Anlage kann in einem Seegebiet bis zu einer Entfernung von etwa 35 Seemeilen von der Küste entfernt betrieben werden. Für eine Charter auf der Ostsee oder im Mittelmeer ist das SRC also das richtige Funkzeugnis.
Mit dem Long Range Certificate (LRC) schließlich kann ich eine Seefunkanlage bedienen, die auf UKW, Grenzwelle, Kurzwelle oder über Satellitenfunk arbeitet. Mit diesem Zeugnis kann ich z.B. Funkgeräte bedienen, die für eine Atlantiküberquerung an Bord sind.
Alle deutschen Funkzeugnisse für Sportboote sind unbefristet gültig und international gültig.
Wer also in den internationalen Seegewässern und den angrenzenden Binnengewässern mit einem Sportboot unterwegs sein will, dem empfehle ich, das SRC und das UBI im Rahmen einer Kombiprüfung abzulegen. Entsprechende Kurse werden regelmäßig angeboten.