Das kroatische Küstenpatent
Wir werden regelmäßig mit der Frage konfrontiert, ob man in Kroatien eine seegehende Yacht mit dem kroatischen Küstenpatent chartern kann. Hier die Antwort:
In Kroatien besteht grundsätzlich eine Führerscheinpflicht für Boote, dazu zählen auch Segelboote oder kleine Schlauchbootemit einer Länge ab 2,50 m. Anerkannt werden in Kroatien das kroatische Küstenpatent und diverse ausländische Führerscheine. Aus einer Liste, die das kroatische Ministerium für Seefahrt und Verkehr veröffentlicht hat, geht hervor, dass der deutsche Sportbootführerschein See sowie die höherwertigen Scheine wie z.B. der SKS, SSS und SHS in kroatischen Gewässern anerkannt werden.
Das kroatische Küstenpatent kann in zwei Varianten erworben werden. Der „Boat Skipper A“berechtigt Sie, ein Boot von bis zu 7 m Länge und einer Antriebsmaschine von maximal 20 PS zu führen. Das Mindestalter zum Erwerb dieses Bootsführerscheins beträgt 15 Jahre. Der „Boat Skipper B“ berechtigt dann zum Führen von Segel-und Motoryachten bis zu 30 Bruttoregistertonnen. Das entspricht je nach Ausstattung und Bauart einer etwa 20 m langen Yacht. Die Antriebsleistung der Yacht spielt hierbei keine Rolle. Anders als beim deutschen Sportbootführerschein See beinhaltet der „Boat Skipper B“auch ein UKW-Sprechfunkzeugnis.
Zum Erwerb des „Boat Skipper B“ muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Beschränkt wird dies bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf Boote mit maximal 20 PS Antriebsleistung. Die Gültigkeit des kroatischen Küstenpatents ist eingeschränkt. Die Mittelmeeranrainerstaaten haben ihre Bootsführerscheine in einem Abkommen gegenseitig anerkannt. Für die deutschen Hoheitsgewässern gilt dieses allerdings nicht. Die Prüfung zum Erwerb des kroatischen Küstenpatents ist recht einfach und besteht für Boote ohne gewerbliche Fahrt lediglich aus einem mündlichen, theoretischen Teil. Sie wird in englischer oder kroatischer Sprache von einem Hafenkommandanten abgenommen und dauert etwa 20 Minuten.
Die Ausstellung erfolgt durch das kroatische Ministerium für Seefahrt und Verkehr. Die Anerkennung des kroatischen Küstenpatents durch die Vercharterer ist noch recht unterschiedlich. Hier raten wir auf jeden Fall, sich vorher zu informieren. Letztlich wird es davon abhängigen, ob der Yachtversicherung das Patent im Schadensfall ausreicht.
Rein rechtlich gesehen dürfen Sie, wenn Sie den „Boat Skipper B“ erworben haben, eine seegehende Yacht führen. Aber reicht das?
Yachtsegeln bedeutet in der Regel, dass Sie Ihren Urlaub auf See verbringen. Sie wollen Spaß haben und sehnen sich nach einem entspannten Segeltörn. Als Skipper haben Sie die Verantwortung über die Yacht und ihre Besatzung. Da stellt sich die Frage, ob man ohne fundierte Ausbildung eine solche Verantwortung übernehmen will. Wenn etwas passiert und Personen kommen zu Schaden, werden Sie sich als deutscher Staatsbürger nicht nur vor kroatischen, sondern auch vor deutschen Gerichten hinsichtlich Ihrer seemännischen Fähigkeiten rechtfertigen müssen. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass es nicht sicher ist, ob die Versicherung nachher zahlt.
Natürlich sind die Kosten für den Erwerb des „Boat Skipper B“ in Kroatien deutlich günstiger als für eine fundierte Sportbootausbildung, wie sie in Deutschland angeboten wird.
Ich kann Ihnen aber nur empfehlen, Ihren Segeltörn mit der Ausbildung und dem Erwerb des Sportbootführerschein See (SBF See), dem Sportküstenschifferschein (SKS) und dem Short Range Certificate (SRC) zu beginnen. Hierbei lernen Sie viel über Navigation, Seemannschaft, Wetter und rechtliche Dinge. Sie haben garantiert mehr Freude an Bord und segeln entspannter.